Tschechien Reiseinformationen
| Zollbestimmungen: |
Einfuhr:
Jeder Reisende kann Waren nichtkommerziellen Charakters
in folgenden Mengen einführen:
- Tabakerzeugnisse:
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (Zigarren bis zu 3g je Stück) oder
- 50 Zigarren oder 250g Tabak oder
- eine in der Menge entsprechende Kombination dieser Erzeugnisse
- Alkoholische Getränke:
- 1 Liter Spirituosen,
- 2 Liter Wein,
- 50g Parfüm oder 0,25 Liter Toilettenwasser,
- Medikamente in Menge und Art entsprechend dem persönlichen Bedarf des Reisenden.
Jeder Reisende darf außerdem
Waren bis zu einem Wert von 3000 Kronen zollfrei einführen. Bei Touristenreisen
in die CR müssen eingeführte Haustiere mit einem
internationalen Impfschein ausgestattet sein, in dem die Impfung gegen
Tollwut und die Untersuchung des Tiers am ständigen
Wohnort, die nicht älter als drei Tage sein darf, bescheinigt sind.
Ausfuhr:
Aus der CR darf jede beliebige Ware ohne besondere Ausfuhrgenehmigung ausgeführt werden, soweit sie nicht
kommerziellen Zwecken dient. Die Ausfuhr von Kulturdenkmalen ist verboten. Bei der Ausfuhr von Kulturgegenständen
muß der Nachweis erbracht werden, daß es sich nicht um Kulturdenkmale handelt. Nähere Informationen über
die Ausfuhrbedingungen von Kulturgegenständen erteilen die Zollämter, bzw. die Verkaufsorganisationen.
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| Verkehrsregeln: |
Die Verkehrsregeln der CR entsprechen im allgemeinen den Vorschriften der meisten übrigen europäischen Länder. Für den Fahrer ist Alkoholgenuß vor und während der Fahrt untersagt. Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist Pflicht. Motorradfahrer und Beifahrer müssen Sturzhelme tragen. Jeder Verkehrsunfall, der Personen oder größere Sachschäden zur Folge hat, ist umgehend der Polizei zu melden.
Kinder unter 12 Jahren und Personen, die kleiner als 1,5 m sind, dürfen nicht neben dem Fahrer sitzen.
Höchstgeschwindigkeiten: für PKW und Autobusse bis 3,5 t auf Landstraßen 90 km/h auf Autobahnen 110 km/h, für Motorräder 90 km/h für sonstige Motorfahrzeuge 80 km/h in geschlossenen Ortschaften (auch nachts) 60 km/h (soweit nicht anders ausgeschildert).
In Prag und einigen anderen Städten bestehen Parkzonen, wo nur hier wohnhafte Personen und ansässige Institutionen parken dürfen. Es empfiehlt sich deshalb, außerhalb dieser Zonen zu parken, anderenfalls läuft man Gefahr, daß der Wagen abgeschleppt oder mit einem Hemmschuh blockiert wird. Zu bevorzugen sind bewachte Parkplätze und öffentliche Parkgaragen. Beim Verlassen des Fahrzeugs muß dieses abgeschlossen werden; im Wagen sollten keine Gegenstände hinterbleiben, die unerwünschte Aufmerksamkeit erwecken.
In der CR ist für die Benutzung von Autobahnen und autobahnartigen Straßen eine Jahresgebühr zu entrichten. Als Zahlungsnachweis wird die sog. Autobahnmarke sichtbar hinter die Frontscheibe des Wagens geklebt.Die Autobahnwertmarken können auf Postämtern, an allen größeren Grenzübergängen, an Großtankstellen und in anderen Einrichtungen für Kraftfahrer erworben werden.
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Nothilfe für Autofahrer (Rufnummern) |
| 158 |
Polizei |
| 154 |
Unfalldienst (Pannendienst) |
| 0/123 |
Zentraler Automotoklub, Dispatcher, nonstop |
| 0/124 |
Autoklub Bohemia Assistance, nonstop |
In der CR werden die von den internationalen Organisationen AIT und FIA und von den nationalen Automobil- und Touringklubs ausgestellten Akkreditive akzeptiert. |
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| Treibstoffverkauf: |
Die Tankstellen der CR bieten an: verbleites Benzin Spezial 90 Oktan, verbleites Benzin Super 96 Oktan, bleifreies Benzin Natural 95 Oktan, bleifreies Benzin Super Plus 98 Oktan und Dieselkraftstoff. Viele Tankstellen in den Kreisstädten und an Hauptstraßen und Autobahnen sind durchgehend geöffnet.
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| Flughäfen und Flugverkehr: |
Der Prager Flughafen befindet sich in der Vorstadt Ruzyne annähernd 20 km nordwestlich vom Stadtzentrum entfernt. Die Stadt kann mit Taxis und mit Autobussen des öffentlichen Verkehrs in Kombination mit der Untergrundbahn und außerdem mit 2 Linien des Flughafenpendelverkehrs erreicht werden. In Prag sind praktisch alle bedeutenden ausländischen Fluggesellschaften vertreten. Die CR hat mit vielen Ländern der Welt direkte Flugverbindung. Weitere zivile Flugplätze gibt es in Ostrava, Brünn, Karlovy Vary (Karlsbad) und Pardubice. Spezialgesellschaften vermieten Kleinflugzeuge für Aussichtsflüge und Reisen an verschiedene Orte des Landes. Informationen über einzelne Dienstleistungen erteilen die Zweigstellen der Fluggesellschaften und die Reisebüros. Umfassende Auskünfte über den Flugverkehr sind über die Rufnummern 02/367760,367814, 20111111 erhältlich.
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| Stadtverkehr: |
Im Stadtverkehr der böhmischen und mährischen Städte werden Straßenbahnen, Auto und Trolleybusse eingesetzt. Prag besitzt darüber hinaus drei Untergrundbahnlinien, die Stadtzentrum und Peripherie verbinden. Die Fahrpreise sind in den einzelnen Städten verschieden. Fahrscheine sind an Automaten und in Tabak- und Zeitungsläden erhältlich.
In Prag und einigen anderen Städten werden Touristenfahrkarten für mehrere Einzelfahrten angeboten. Die Fahrscheine müssen beim Betreten des U-Bahnbereichs, in der Straßenbahn und im Stadtautobus vor Fahrtantritt an einem dafür vorgesehenen Apparat, entwertet werden.
Informationen über den öffentlichen Stadtverkehr in Prag werden (deutsch und englisch) über folgende Rufnummern erteilt: 24225135 (Mo bis So 7 21 Uhr), 24984642 (Mo bis Fr 7 21 Uhr), 294682 (Mo bis Fr. 7 18 Uhr)
und 806790 (Mo bis Fr. 7 18 Uhr).
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| Taxi: |
Die Taxigebühren, die sich aus einem Festpreis und dem Kilometertarif für die gefahrene Entfernung zusammensetzen, sind von Ort zu Ort verschieden. Der Kilometertarif muß im Wageninneren ersichtlich sein.
Der Tarif setzt sich zusammen aus dem sog. Einsteigetarif (ca. 25 Kc.) und der Kilometertarif
(ca. 17 Kc. je km). Jeder Taxifahrer ist verpflichtet, auf Verlangen eine Quittung über das Fahrgeld auszustellen. Hoteltaxis berechnen Individualtarife. Taxis können auch 24 Stunden vorher telefonisch bestellt werden.
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| Museen und Galerien: |
sind in der Regel während des ganzen Jahres täglich außer Mo von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
Feiertage: Arbeitsfreie Tage sind außer den Samstagen und Sonntagen: |
| 1. Januar |
Neujahrstag |
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Ostermontag |
| 1. Mai |
Staatsfeiertag Tag der Arbeit |
| 8. Mai |
Staatsfeiertag Tag der Befreiung vom Faschismus |
| 5. Juli |
Staatsfeiertag Tag der slawischen Glaubensapostel Cyrill und Method |
| 6. Juli |
Jan-Hus-Gedenktag |
| 28. Oktober |
Staatsfeiertag Tag der Unabhängigkeit |
| 24. Dezember |
Heiligabend |
| 25./ 26. Dezember |
Weihnachten |
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| Denkmalobjekte: |
sind in der Hauptsaison vom 1. Mai bis 30. September täglich in der Regel von 9 bis 17 Uhr außer an Montagen und Tagen, die einem Feier- oder arbeitsfreien Tag folgen, zugänglich, Mittagspausen sind gewöhnlich zwischen 12 und 13 Uhr.
Im April und Oktober sind Burgen und Schlösser nur Sa und So zugänglich, an Wochentagen nur nach vorheriger Anmeldung von Gruppenbesuchen.
Im Winter sind einige Burgen und Schlösser vollkommen geschlossen!!!
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| Autobahngebühren: |
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Auf den blau markierten Strecken muß das Fahrzeug mit einer Vignette versehen sein!! Diese Vignetten können bei der Post, an Tankstellen und an Grenzübergängen erworben werden.
STAND 2000: |
| Preise: |
10 Tages-Vignette |
Monatsvignette |
Jahresvignette |
| Omnibusse bis 12 t |
Kc 300,- |
Kc 800,- |
Kc 6000,- |
| Omnibusseüber 12 t |
Kc 600,- |
Kc 1600,- |
Kc 12000,- |
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| Straßensteuer: |
Die Steuer wird nach gefahrenen Kilometern berechnet (d.h. 1 km entspricht ca. 1,33 CZK).
Beispiel: Gruppenreise nach Prag: Bei der Einreise wird man an der Grenze gefragt, wie viele Kilometer man ungefähr fahren wird, (bei Prag ca. 400 km), den entsprechenden Betrag zahlt man dann beim Zoll. Bei der Ausreise werden diese Angaben nochmals überprüft, eventuelle Differenzen werden dann nachberechnet.
Bei einer normalen Prag-Reise fallen so ca. DM 20,- an.
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